
Das pennale Fechten!
Die Faszination, die von der Mensur ausgeht, ist lebendig wie einst:
Sie gehört zum Mythos Verbindung untrennbar dazu, edel und roh zugleich.
Es gibt niemanden, der sich ihrer archaischen Anziehungskraft entziehen
könnte.
Warum fechten wir?
Es besteht kein Zweifel, dass
dem Fechtsport, wie jedem anderen Wettkampf, ein ganz besonderer
Reiz zukommt.
Wen juckt es nicht in der Hand, wenn in einem Film eine
Fechtszene vorkommt selbst einmal das Schwert, den Säbel oder den Degen
zu schwingen und dabei den Gegner blitzschnell und fintenreich zu bezwingen?
Wobei man im Kino genau weiß, dass dem Gegner trotz aller Dramatik
keine wirklichen Verletzungen zugefügt werden.
Die Mensur
Die Mensur hat sowohl die Komponenten des ungefährlichen
sportlichen Wettkampfes aber in der Art, wie sie ausgetragen wird, hat
sie auch etwas von der spannenden Dramatik eines romantisch-, ritterlichen
Zweikampfes, in dem es auch um eine gewisse persönliche Bestätigung
geht.
Es gibt verschiedene Fechtarten mit genau festgelegten
Regeln (Comment). So fechten die pennalen Verbindungen in Kärnten, Teilen
Niederösterreichs, Oberösterreichs, in Salzburg, Tirol und Steiermark
mit stumpfen Säbel auf den Oberkörper. Dabei sind Kopf, Hals und Unterleib
durch den „Stierkopf“, die „Halskrause“ und die „Paukhose“ vollkommen
geschütz. „Schmisse“ können bei dieser Fechtart unmöglich vorkommen.
Dies sei deshalb betont, weil von sogenannten „Kennern“ der schlagenden
Verbindungen immer wieder die „schrecklichsten Schauermärchen“ verbreitet
werden.
Der „Rest“ Österreichs der Pennalien ficht ihre Mensuren
mit dem leichten „Schläger“, wobei hier der Körper komplett bedeckt
ist, die Trefferfläche beschränkt sich auf den Hinterkopf.
Insgesamt muss man
sagen, dass das Mensurfechten zwar spektakulär und geheimbündisch klingen
mag, tatsächlich aber eine konsequente und mutige Haltung erfordert.
Nicht umsonst kommt das Wort Mensur von „messen“, sowohl
mit anderen als auch mit sich selbst. Nicht das Ergebnis der Mensur
(im sportlichen Sinn Sieg oder Niederlage) ist daher maßgebend, sondern
die moralische Meisterung der gestellten Aufgabe.
Im Gegensatz zu unseren Sportarten, wie zB Bergsteigen,
Schifahren, Boxen, Fußball, Tauchen oder Turmspringen, fordert das „Schlagen
von Mensuren“ keine besonderen körperlich-sportlichen Vorzüge oder Begabung.
Es kann nicht nur von jedem Schüler ausgeübt werden, sondern ist letztlich,
so ungewöhnlich eine Mensur auch sein mag, viel ungefährlicher als andere
Sportarten.

Voraussetzungen für die Mensur
Bevor man zu einer Mensur antreten darf, muss man
das Fechten und seine Regeln in wöchentlichen „Paukstunden“ genau einüben.
Erst wenn der Fechtwart, „Trainer“, der Meinung ist, man sei reif für
eine Mensur, und das ist nach ca. 1-2 Semestern der Fall, tritt man
zur ersten Mensur an, wobei die Fechtwarte von zwei Verbindungen möglichst
gleichwertige Fechter zusammenstellen (bestimmen). Man ficht niemals
gegen Mitglieder der eigenen Verbindungen.
Bei der Mensur gibt es einen Unparteiischen, der auf
die genaue Einhaltung der Regeln achtet. Hält sich ein Paukant nicht
daran, muss er vorzeitig aus der Mensur ausscheiden und darf diese erst
nach weiteren Paukstunden wiederholen. In der Regel ficht jeder "Aktive"
(Schüler) im Durchschnitt 2-4 Mensuren.
Öfter zu fechten wird eher abgelehnt, da wir, wie schon
betont, keine Fechtklubs sein wollen und auch der geistigen Bildung
sowie der Förderung der Geselligkeit ihre entsprechende Zeit zukommen
lassen möchten.
Übrigens verläuft eine Mensur prinzipiell in einer
freundschaftlichen Atmosphäre. Aggressiv-rabiate Psychos haben hier
nichts zu suchen. Ganz im Gegenteil, entsteht aus ehemaligen „Mensurgegnern“
sehr oft lebenslange Freundschaften.

Fechten juristisch betrachtet
Die Strafgesetzbücher Deutschlands und Österreichs
hatten das Duell generell verboten. Das Reichsgericht setze 1883 die
Schlägermensur zunächst dem Duell gleich. 1933 wurde die Mensur ausdrücklich
für straffrei erklärt.
Dies wurde zwar vom Alliierten Kontrollrat wieder aufgehoben,
jedoch stellte der Bundesgerichtshof 1953 fest, daß die Bestimmungsmensur
nicht den Tatbestand des Zweikampfes mit tödlichen Waffen erfülle; auch
einen Verstoß gegen die guten Sitten verneinte der BGH. In den Neufassungen
der Strafgesetzbücher sind sämtliche diesbezüglichen Verbote weggefallen.
Eine ähnliche Entwicklung nahm die Beurteilung des
Fechtens aus kirchlicher Sicht. Das Duell war schon immer unmoralisch
und mit Exkommunikation bedroht. Nachdem das Duell aufgegeben wurde,
entfiel auch das Argument, daß die Mensur die Vorbereitung für das Duell
wäre. Nach der neuesten Fassung des Codex juris canonici (1983) steht
die Mensur auch offiziell nicht mehr unter kirchlicher Strafandrohung.
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